Textfeld: Korrekturen und Ergänzungen geben Sie bitte direkt an das Gemeindeamt Essen-Altstadt 
Schwanhildenstraße 4, 45141 Essen
Tel.: 0201-891539-0

E-Mail:    ga.nord-ost@evkirche-essen.net

 

Zum Redaktionskreis gehören:

 

Lara Bachmann

Nina Bachmann

Matthias Helms

Pfarrer Steffen Hunder (Chefredakteur)

Niklas Mustereit

Pfarrer Thomas Nawrocik (stellv. Chefredakteur)

Wolfgang Spree

 

Start

Begrüßung

Andacht

Aus der Gemeinde

Ev. Kirche Essen

Familienzentrum

Kirchenmusik

Auferstehungskirche

Kreuzeskirche

Reisen

Zwinglistrasse

Kinder + Jugendseite

Gottesdienste

Krankenhausseite

Himmelfahrt

Rückblicke

Aus der Redaktion

Adressen und Impressum

Kontakt + Linkliste

 

Die schriftliche Ausgabe des „blickpunkt“ liegt in unseren Kirchen, Gemeindehäusern und im Gemeindeamt für Sie bereit.

Alternativ können Sie den neuen „blickpunkt“ als

PDF-Datei mit „klick“ auf unser

nebenstehendes Logo

vom „blickpunkt“ downloaden.

 

Redaktionsschluss

für den nächsten Blickpunkt

Freitag,  11. Februar 2011

Ausgabe April/ Mai/Juni 2011

 

In der schriftlichen Ausgabe des Blickpunktes werden regelmäßig Alters– und Ehejubiläen

sowie kirchliche Amtshandlungen von Gemeindegliedern veröffentlicht.

Sofern Sie mit der Veröffentlichung Ihrer Daten nicht einverstanden sind,

können Sie Ihren Widerspruch schriftlich, mündlich oder persönlich beim:

Ev. Gemeindeamt Essen-Altstadt

Schwanhildenstraße 4, 45141 Essen,

Tel.: 0201-891539-0

oder bei der für Sie zuständigen Pfarrerin bzw. dem für Sie zuständigen Pfarrer erklären.

Wir bitten, diesen Widerspruch möglichst frühzeitig, also vor dem Redaktionsschluss (siehe oben) zu erklären, da ansonsten die Berücksichtigung Ihres Wunsches nicht garantiert werden kann. Bitte teilen Sie uns auch mit, ob dieser Widerspruch nur einmalig oder dauerhaft zu beachten ist.

 

Ehejubiläen

 

Liebe Gemeindeglieder,

 

es geschieht nicht selten, dass wir gefragt werden,

warum die Goldene oder Diamantene Hochzeit einiger Gemeindeglieder

nicht im Blickpunkt vermerkt wurde.

Hierzu folgende Erklärung:

 

Das Gemeindeamt kann die Ehejubiläen nicht nachhalten.

Ehepaare, die ihr Ehejubiläum mit einem Gottesdienst oder einer Segensfeier begehen möchten, wenden sich bitte an den zuständigen Pfarrer oder die zuständige Pfarrerin. Das Ehejubiläum wird dann im Blickpunkt veröffentlicht.